Steuerbegünstigung
AUF DEM GELÄNDE DER SUBZONE „KOSZALIN” SSSE
Bis zum 31.12.2020 wirkt in der Stadt die Sonderwirtschaftszone, in welcher attraktive Bedingungen zum Investieren verschafft wurden, d.h. komplette Steuerbefreiung aus der Liegenschaftssteuer gemäß den de minimis- Regeln und von der Einkommensteuer in Höhe bis zu 60% des Wertes der Investition aufgrund der getragenen Investitionsausgaben oder Beschäftigung.
Der Stadtrat in Koszalin hat von der Liegenschaftssteuer die Grundstücke, Gebäuden und Bauten in der Zone in Koszalin im Rahmen der de minimis-Hilfe komplett befreit. Die o.g. Hilfe wird gem. den in der Verordnung des Ausschusses (WE ) Nr. 1998/2006 vom 15 Dezember 2006 über die Anwendung des Art. 87 und 88 des Traktates zur de minimis-Hilfe erteilt (Gesetzblatt UE L 379/5 vom 28.12.2006).
Es ermöglicht die Nutzung der o.g. Hilfe durch den Unternehmer, welcher die Erlaubnis für Gewerbetätigkeit hat.
Die Steuerbefreiung darf nur dieser Unternehmer nutzen, für welchen der Wert der geplanten de minimis-Hilfe, die aufgrund des o.g. Beschlusses zusammen mit der für die Frist von 3 Steuerjahren erteilten (im laufenden Steuerjahr und in den früheren zwei Steuerjahren) vor dem Tag der Erteilung dieser de minimis-Hilfe, wie auch des Wertes der öffentlichen Hilfe, die in diversen Formen und aus diversen Quellen in Anlehung an die selben Qualifikationskosten erteilt wurden, nicht den Betrag von 200 TSD. Euro brutto überschritten hat, und im Strassentransportsektor nicht die 100 TSD. Euro brutto überschritten hat.
Dieser Beschluß gilt bis zum 31.12.2013.
Den Unternehmern, die ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Subzone „Koszalin” aufgrund der Erlaubnis führen, steht die Befreiung von der Einkommenssteuer aufgrund der getragenen Investitionsausgaben (u.a. Finanzkosten für den Bau des Betriebes) oder der gegründeten neuen Arbeitsplätze zu.
Gem. der Verordnung des Ministerrates vom 13 Oktober 2006 über die Festlegung der Landkarte der regionalen Hilfe (Gesetzblatt 06.190.1402), ab 2007 sind neue Werte der maximalen Intensität der regionalen Hilfe für Unternehmer festgelegt worden, d.h.:
- 40% für großen Unternehmer (beschäftigt über 250 Personen);
- 50% für mittleren Unternehmer (beschäftigt bis zu 250 Personen);
- 60% für kleinen Unternehmer (bis zu 50 Mitarbeiter) und Mikro-Unternehmer (beschäftigt bis zu 10 Personen) .
AUF DEM ÜBRIGEN GEBIET DER STADT
Um die Unternehmer, die Gewerbetätigkeit auf dem Gebiet der Stadt führen, zu unterstützen, ist von dem Stadtrat ein Hilfeprogramm für Unternehmer im Bereich der Steuerbefreiung von der Liegenschaftsstseuer erteilt für Unternehmer von der Stadt Koszalin im Rahmen der regionalen Investitionshilfe für Unterstützung der neuen Investitionen, gegründet. Dieser Beschluss gilt bis zum 31 Dezember 2013 und ist an die veränderten Vorschriften des Landesrechts und des europäischen Rechts angepasst.
Eingeführt wurden vier Kategorien der Befreiung von der Liegenschaftssteuer für den Zeitraum von maximal 3 Jahren abhängig von den getragenen Investitionskosten und Anzahl der gebildeten Arbeitsplätze.
Die Bedingung für Nutzniessung der regionalen Hilfe ist die Durchführung einer neuer Investition, die aus der Gründung neues Unternehmens oder Ausbau eines bestehenden und Bildung neuer Arbeitsplätze besteht.
Die notwendige Bedingung für Erwerb des Rechts zur Hilfe ist die Anmeldung durch den Unternehmer, vor dem Beginn der Investitionsrealisation, an das Steuerorgan der Hilfenutzniessungsabsicht. Die Größe der regionalen Hilfe ist im Gegensatz zu de minimis-Hilfe, nicht durch Beträge begrenzt, sondern hängt jedesmal von den getragenen Investitionsausgaben ab. Sie ist nämlich aufgrund der maximalen Intensität der Hilfe berechnet, die das Verhältnis zum Hilfewert der Qualifikationskosten ist. Was bedeutet, daß je höher die Investitionskosten werden, desto höher die regionale Hilfe sein wird, mit welcher der Unternehmer rechnen kann.
Aus den Befreiungen, die mit dem o.g. Beschluss umfasst sind, rausgenommen sind die für Handel, Gastronomie vorgesehenen Objekte und Tankstellen – es sind nämlich Zonen, die sich in Koszalin gut entwickeln und keine Förderung seitens der Stad brauchen.